Eine Betriebsprüfung verliert den Schrecken, wenn sie effektiv begleitet wird.

Warum sollten Sie da nicht eine Kanzlei mit spezialisierter Kompetenz hinzuziehen?

Thomas Stauffenberg

Steuerberater
Wirtschaftsjurist (LL.M.)

 

0361 55 89 98 - 20

stauffenberg@wsp-beratung.com

Unterstützung bei Betriebs­prüfungen und Abwehr­beratung

Spezialisiertes Wissen als Basis für eine erfolgreiche Mandanten­begleitung.

Unsere Erfahrung zeigt, dass rechtliche und steuerliche Gestaltungen in Betriebsprüfungen auch einer Überprüfung durch die Finanzverwaltung standhalten müssen. Das gilt gerade dann, wenn man in der aktiven Beratung und Gestaltung neue und andere Wege geht.

 

Durch eine gute Dokumentation, ausreichende Vorbereitung und Sensibilisierung können viele Themenbereiche für Betriebsprüfungen aufbereitet werden. Ziel ist es, Sie ergebnisorientiert zu vertreten und eine Argumentation auf Augenhöhe mit den Vertretern der Finanzverwaltung zu erreichen.

 

Sollte das einmal nicht der Fall sein - egal aus welchem Grund - kann es notwendig werden, Steuererklärungen zu berichtigen oder eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen. Diese muss die steuerrechtlich relevanten Tatsachen abbilden und unter steuerstrafrechtlichen Aspekten wirken.

 

Vertretung vor Finanzämtern und Finanzgerichten: Immer häufiger werden Entscheidungen der Betriebsprüfung gerichtlich überprüft. Dem vorausgeschaltet ist ein außergerichtliches Rechtbehelfsverfahren – der Einspruch. Bei beiden können wir Sie unterstützen. Streitige Auseinandersetzungen führen wir mit Ruhe, Prozesserfahrung, Genauigkeit und Durchsetzungsvermögen.

1.

Vollumfängliche Begleitung von Betriebs­prüfungen - auch als Spezial­berater "neben" Ihrem laufenden Steuer­berater

2.

Durchführung von Gesprächen und Verhand­lungen mit der Finanz­verwaltung

3.

Betreuung von Fach­prüfungen, u.a. für Auslands­beziehungen oder Bewertungs­fragen

4.

Abwehrberatung – Erstellung von Gutachten, "second-opinions" und Stellung­nahmen

5.

Steuerstraf­rechtliche Beratung bei Selbst­anzeigen und Berichtigungs­erklärungen

6.

Prüfung von Betriebs­prüfungs­berichten

7.

Führen anschließender Einspruchs- und Klageverfahren

Leistun­gen auf einem Blick.

Und gern auch auf einen zweiten.

Es geht um Rechtssicherheit!

Warum mit WSP?

Wir sind selbst Unternehmer und kennen daher unsere Mandanten. Weil wir Mandanten als Geschäftspartner auf Augenhöhe verstehen, fällt es uns leicht, ihre Herausforderungen und Ziele nachzuvollziehen.

Beides liegt in unserer DNA. Ohne Kompetenz und Knowhow können wir unmöglichen einen guten Job machen. Ohne Diskretion und Loyalität ebensowenig.

 

Als Kanzlei sind unsere Leistungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit elementare Erfolgskriterien. Für unsere Mandanten sind sie ebenso elementare Auswahlkriterien. Dementsprechend verhalten wir uns und verstehen unsere Arbeit - ohne wenn und aber.

Wir machen nicht alles, aber alles was wir machen, können wir auch. Ziemlich genau so lässt sich unser Ansatz beschreiben. Unser Fokus liegt dabei darauf, den Mandanten vollends zu verstehen - wo kommt er her, was ist sein Bestreben, was will er erreichen. So können wir eine fundierte Leistung anbieten - oder auch rechtzeitig sagen, dass die Übernahme eines Mandats nicht möglich ist.

Wir sind ALLE. Das soll zweierlei heißen: Der oder die am besten für das Mandat Geeignete übernimmt die Aufgabe. Die anderen sorgen dafür, dass auch wirklich die bestmögliche Leistung erbracht werden kann. So haben unsere Mandanten einen zentralen Ansprechpartner, der im Team als Primus inter Pares das Mandat verantwortet und leitet.

Bitte nicht falsch verstehen - ein theoretischer Unterbau unserer Leistung ist essentiell. Die Basis quasi. Wintzer, Stauffenberg, Pekruhl sind aber angetreten, um Mandanten praxisbezogen und effektiv zu unterstützen. Wir möchten meßbare Ergebnisse liefern. Und da stehen die Anwendung von Wissen und fallbezogene Erfahrung sehr weit oben auf der Erfolgsliste.

Wir beginnen bei Phase 0:
Der Identifikation der
tatsächlichen Aufgabe.